CDM-Methodentransformation: Aktualisierung und Transformation von CDM-Methoden für den Einsatz im Artikel-6-Kontext
Im Kontext von Gutschriftsmechanismen für Emissionsminderungsprojekte legen Methodologien fest, wie der Gutschriftsreferenzwert festgelegt, die Zusätzlichkeit geprüft sowie Emissionsminderungen überwacht und quantifiziert werden. Sie sind daher entscheidend für die Gewährleistung der ökologischen Integrität der ausgestellten CO2-Zertifikate. Die mehr als 250 im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls zur UNFCCC genehmigten Methodologien bilden den wichtigsten Wissenskorpus in dieser Hinsicht. Daher werden diese Methodologien häufig als Ausgangspunkt für Pilotaktivitäten zur Nutzung von Marktmechanismen unter Artikel 6 des Pariser Abkommens (PA) verwendet. Angesichts fehlender vereinbarter Regeln zu Artikel 6 ist unklar, inwieweit CDM-Methodologien formal in den Artikel-6.4-Mechanismus überführt werden. Unter Artikel 6.2 können Länder frei wählen, welche Methodologien sie anwenden. Da die CDM-Methodologien vor der Verabschiedung des PA entwickelt wurden, müssen sie angepasst oder mit neuen Ansätzen kombiniert werden, um sicherzustellen, dass die zugrunde liegende Aktivität eine Steigerung des Minderungsehrgeizes fördert und die Erreichung des national festgelegten Beitrags (NDC) des Gastlandes nicht gefährdet. Darüber hinaus sind angesichts des Fehlens verbindlicher CDM-Regeln zur Berücksichtigung der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) Berichterstattungs- und Überwachungsanforderungen für Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung (SD) im Allgemeinen nicht vorhanden. Unter Artikel 6 könnten kooperierende Vertragsparteien eine stärkere Berücksichtigung der SD im Aktivitätsdesign und im MRV der SD-Auswirkungen wünschen.
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