Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Minderungsergebnissen, die über Artikel 6 des Pariser Abkommens übertragen werden

2019

Dieses Papier analysiert die Auswirkungen unterschiedlicher Interpretationen von Zusätzlichkeit auf die Marktmechanismen unter Artikel 6 und reflektiert Optionen, wie weitere Zusätzlichkeitsbestimmungen im Verhandlungstext verankert werden können. Die Autoren stellen fest, dass mehrere Qualitätskriterien von Minderungsergebnissen oft unter dem Begriff Zusätzlichkeit diskutiert werden, jedoch voneinander unterschieden werden müssen. Im Rahmen von Artikel 6.2 kann Zusätzlichkeit durch eine strenge internationale Aufsicht verankert werden, z. B. durch die Überprüfung der Zusätzlichkeit durch den A6TER. Die teilnehmenden Vertragsparteien können Zusätzlichkeit durch die Anwendung strenger Zusätzlichkeitstests und die Kontrolle der Qualität der erworbenen ITMOs sicherstellen. Im Rahmen von Artikel 6.4 können zuverlässige Zusätzlichkeitstests unter dem CDM fortgeführt werden, ergänzt durch neue Tests für sektorale Aktivitäten. Darüber hinaus können Optionen für Zusätzlichkeit in der Governance und den Zuständigkeiten des Aufsichtsgremiums nach Artikel 6.4 verankert werden.

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Autorinnen & Autoren
Jahr2019
Zitieren Axel Michaelowa, Kaja Weldner (2019). Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Minderungsergebnissen, die über Artikel 6 des Pariser Abkommens übertragen werden. Perspectives Climate Group.
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